Von der UN-BRK in die Schule – was bleibt vom Inklusionsverständnis?

Kinder mit Behinderungen haben das Recht, die allgemeine Schule zu besuchen und entsprechend gefördert zu werden. So verlangt es die UN-Behindertenrechtskonvention. Umgesetzt werden muss Inklusion aber in den Schulen und die wiederum kochen jeweils ihr eigenes Süppchen.

Es sollte niemanden überraschen, dass Inklusion von Schule zu Schule unterschiedlich ist.

In der Governance-Theorie (die auf der Systemtheorie aufbaut) spricht man davon, dass es keine klaren Befehlshierarchien zwischen den verschiedenen Ebenen gibt, auf denen Inklusion verhandelt wird. Lapidar formuliert: Nur weil in der UN-Behindertenrechtskonvention ein bestimmtes Verständnis von Inklusion formuliert wird, muss das in den einzelnen Schulen noch lange nicht so gemacht werden. Die Frage, wie sich das Inklusionsverständnis von der UN-Behindertenrechtskonvention zu den Schulen verändert, habe ich in meiner Doktorarbeit untersucht. Am Erkenntnisweg und natürlich an den Ergebnissen möchte ich euch in diesem Beitrag teilhaben lassen.

Der Weg zu den Ergebnissen

Zunächst musste ich die Frage handhabbar machen. Das bedeutet, ich brauchte eine Theorie darüber, welche Inklusionsverständnisse überhaupt auftreten können und ich musste entscheiden, welche Ebenen ich betrachten möchte. Solche Entscheidungen werden in wissenschaftlichen Artikeln mit der Überschrift „Theoretischer Hintergrund“ gekennzeichnet. So benenne ich diese Entscheidungen auch hier.

Theoretischer Hintergrund

Aus governancentheoretischer Perspektive, also die Theorie, die uns sagt, dass Schule nicht direkt steuerbar ist, lassen sich die Veränderungen des Inklusionsverständnisses auf den verschiedenen Ebenen erwarten und wertfrei analysieren. Als Ebenen habe ich ausgewählt:

  1.  Die supranationale Ebene, vertreten durch die UN-Behindertenrechtskonvention,
  2. die nationale Ebene, vertreten durch den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Bundesregierung,
  3. die bundeslandspezifische Ebene, in meinem Fall also das behindertenpolitische Maßnahmenpalet der Landesregierung in Brandenburg (erste Version) und
  4. die lokale Ebene, das Pilotprojekt Inklusive Grundschule in Brandenburg, vertreten durch ein Rundschreiben des Ministeriums, in dem die verbindlichen Regeln zur Umsetzung von Inklusion enthalten sind.

Diese vier Dokumente repräsentieren in meiner Studie also die Inklusionsverständnisse auf den vier Ebenen.

Die Inklusionsverständnisse habe ich mit Hilfe der Theorie der trilemmatischen Inklusion von Mai-Ahn Boger analysiert (die ich hier schon mal ausführlicher erläuterte). Dieser Theorie nach gibt es drei Definitionen von Inklusion:

1. Inklusion ist Normalisierung, das heißt, Kinder mit Behinderungen können ganz normal am Unterricht teilnehmen, so wie alle anderen auch.

2. Inklusion ist Dekonstruktion, d.h. Kinder mit Behinderungen werden nicht als solche gelabelt, die Kategorie des sonderpädagogischen Förderbedarfs fällt weg.

3. Inklusion ist Empowerment, d.h. Kinder mit Behinderungen werden so gefördert, dass sie nicht trotz, sondern mit ihrer Behinderung wertgeschätzt werden.

Der Theorie der trilemmatischen Inklusion geht nun davon aus, dass jeweils nur zwei der drei Definitionen gleichzeitig erfüllt sein können.

Was hab ich gemacht, um rauszufinden, welches Inklusionsverständnis auf den jeweiligen Ebenen vorherrscht?

In wissenschaftlichen Artikeln hat diese Rubrik die Überschrift

Methode

Meine Methode zur Beantwortung der Frage war die qualitative Inhaltsanalyse. Das Verfahren wurde unter anderem von Mayring entwickelt. Es ist in den Sozialwissenschaften verbreitet, um zum Beispiel Dokumente, aber auch Interviews oder Filme zu analysieren. Die qualitative Forschung, die  eher mit Texten und Bildern als mit Zahlen und Graphiken zu tun hat, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, weniger belastbar zu sein, weil ihre Ergebnisse einen stärkeren subjektiven Einschlag haben – der oder die Forschenden haben einen größeren Interpretationsspielraum. Die qualitative Inhaltsanalyse ist dennoch an den klassischen Gütekriterien der Forschung orientiert.

Was habe ich konkret gemacht?

Zunächst habe ich aus den Dokumenten diejenigem Teile herausgesucht, die für die Frage relevant waren. Bei der UN-Behindertenrechtskonvention waren das z.B. die Artikel 7 und 24, da diese sich um Kinder und Bildung drehen. Die Dokumente habe ich mit der Software MaxQDA analysiert. Zunächst habe ich in den vier Dokumenten alle Wörter und Teilsätze markiert, die Normalisierung bedeuten, z.B. Formulierungen wie so wie alle anderen auch. Danach habe ich nach Dekonstruktion gesucht, also z.B. alle Kinder, jedes Kind (anstatt Kinder mit und ohne Behinderungen). Empowerment habe ich im schulischen Kontext als spezifische Förderung und das Besitzen von Rechten übersetzt (die eigentlich stark politische Komponente von Empowerment geht dabei verloren). Nachdem ich das gemacht habe, hat meine studentische Hilfskraft, nennen wir sie Annika, das gleiche auch gemacht. Natürlich ohne zu wissen, welche Passagen ich markiert und den drei Definitionen zugeordnet hatte. So wollte ich die Reliabilität, also die Zuverlässigkeit meiner Methodik erhöhen. Wir hatten je nach Dokument zwischen 64% und 83% Prozent sofortige Übereinstimmung. Ziel war, dass wir alle Passagen gleich markieren. Dafür brauchten wir drei Runden, nach jeder Runde haben wir strittige Stellen diskutiert. Als wir uns einig waren, folgte der (für mich) spannendste Teil:

Die Auswertung

Mit dem Programm MAXQDA habe ich für jedes Dokument so genannte Dokumentenportraits erstellt. Sie zeigen das jeweilige Inklusionsverständnis auf Basis unserer Markierungen. Dabei werden z.B. die unterschiedlichen Längen der Dokumente berücksichtigt. Solche Dokumentenportraits sind hier abgebildet. Blau steht für Empowerment, grün steht für Normalisierung, dunkelrot ist eine Hilfskategorie und steht für Konstruktion (also für das Gegenteil von Dekonstruktion, d.h. Formulierungen wie Kinder mit Behinderungen), und hellrot steht für Dekonstruktion.

dokumentenportraits
Dokumentenportraits zur Darstellung der Inklusionsverständnisse

Ergebnisse – was zeigen die Portraits?

Es ist sehr deutlich zu sehen, dass sich das Inklusionsverständnis von der UN-Behindertenrechtskonvention zum Pilotprojekt in Brandenburg wandelt. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat eindeutig ein Inklusionsverständnis von Inklusion als Normalisierung und Empowerment. Der Nationale Aktionsplan enthält ebenfalls am stärksten die Elemente Normalisierung und Empowerment, es gibt jedoch auch Elemente von Dekonstruktion. Im Brandenburger Maßnahmenpaket liegt ebenfalls ein gemischtes Inklusionsverständnis vor. Normalisierung und Empowerment dominieren, Elemente von Dekonstruktion sind ebenfalls vorhanden.  Im Pilotprojekt schließlich liegt wieder ein eindeutiges Inklusionsverständnis vor: Inklusion ist Normalisierung und Dekonstruktion – Empowerment ist verschwunden.

Diskussion

Unter dieser Überschrift werden in wissenschaftlichen Artikeln die Ergebnisse mit der Theorie rückgekoppelt und in den wissenschaftlichen Diskurs eingebettet sowie die Grenzen der Methodik aufgezeigt und die Reichweite der Ergbnisse diskutiert. Das tue ich in meiner Doktorarbeit natürlich. Hier möchte ich euch aber eine subjektive Einschätzung geben:

Mein persönliches Fazit

Mich hat die Eindeutigkeit der UN-Behindertenrechtskonvention und des Pilotprojekts erstaunt und ich frage mich, ob das vielleicht daher kommt, dass sich diese Dokumente keine Schwammigkeit leisten können. Beim Aktionsplan und beim Maßnahmenpaket fällt es vielleicht nicht so auf, bzw. ist es nicht so problematisch, wenn teilweise Widersprüche enthalten sind – Papier ist geduldig, heißt es ja so schön.

Überrascht hat mich, dass Empowerment, sogar im weiten Sinne übersetzt als Förderung, im Pilotprojekt verschwunden ist. Das heißt natürlich nicht, dass es in den Schulen keine Förderung gibt. Aber es bedeutet, dass eine auf die Behinderung spezifizierte Förderung konzeptuell nicht vorgesehen ist (was logisch ist, weil die Behinderungen ja dekonstruiert werden).

Interessant fände ich, nun noch weiter in die Schulen hineinzugucken, zum Beispiel in die Schulprogramme oder auch direkt in die Praxis.

Wer genauer wissen will, wie ich in meiner Studie vorgegangen bin und welche Ergebnisse neben den Dokumentenprotraits noch herausgekommen sind -zum Beispiel, wie ähnlich sich die Dokumente sind – der kann sich in meiner Dissertation weiter einlesen.

Dieser Blogbeitrag basiert auf Kapitel 4.2 . Die Dissertation könnt ihr hier kostenlos herunterladen (oder für Geld als Printversion bestellen).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wandel iv, kapitel 4 studie 1

 


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